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Goal

Das Ziel: Mehr Menschen für wichtige Petitionen zu erreichen. -Regelungen zum Petitionsrecht im GG- •Artikel 17 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden

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München, BY, Germany
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