Strafrecht gegen Pressefreiheit
Vor 40 Wochen
Für Journalist:innen wie mich ist die Pressefreiheit ein besonders hohes Gut. Doch im deutschen Strafrecht gibt es ein Gesetz, das Pressefreiheit be- oder gar verhindert: Es ist verboten, Dokumente aus laufenden Gerichtsverhandlungen zu veröffentlichen oder zu zitieren. Wer es dennoch tut, geht bis zu einem Jahr lang ins Gefängnis. FragDenStaat-Chefredakteur Arne Semsrott hat es dennoch getan – auch weil er findet, das Verbot verstößt gegen die Verfassung. (Transparenzhinweis: Ich arbeite auch für FragDenStaat)
Hier geht’s zum Artikel: Amtsgericht München zu Durchsuchungen und Telefon-Überwachung: Hier sind die Gerichtsbeschlüsse zur „Letzten Generation“
1 Kommentar
Ich finde das sehr konsequent und mutig.